Der Runde Tisch hat es von Beginn an versäumt: Den ehemaligen Heimkinder eine kompetente Rechtsberatung oder gar –Vertretung zur Seite zu stellen.
Rechtsanwalt Robert Nieporte aus Trier hat die Rechtsvertretung der ehemaligen Heimkinder für den VeH übernommen und ist bereit, auch die ehemaligen Heimkinder zu vertreten, die nicht Mitglied im VeH sind.
Ich habe Herrn Nieporte auf einer Podiums-Veranstaltung in Wien erlebt und ein langes persönliches Gespräch mit ihm gehabt. Heute kam ein Telefongespräch dazu. Herr Nieporte ist bereit, möglichst viele ehemalige Heimkinder gerichtlich zu vertreten. Ich halte ihn nicht nur für kompetent, sondern auch für vertrauenswürdig und empfehle allen ehemaligen Heimkindern, sich (für manche noch einmal) den Mühen zu unterziehen, die es bedeutet, einer weiteren Person die schlimmen Erlebnisse anzuvertrauen. Beigefügt ist darum nicht nur das Formular für die Prozeßvollmacht, sondern auch der Fragebogen, wie er vom VeH verwendet wurde. Die bereits beim VeH eingegangenen Fragebögen sind anscheinend noch vorhanden. Soweit Ihrer dabei ist, brauchen Sie ihn mutmaßlich nicht noch einmal auszufüllen.
Zum Fragebogen: Dort steht einleitend noch der Satz:
»Die Antworten sollen zur Unterstützung unseres Rechtsanwaltes Herrn Wilmans, bei der Anhörung am RUNDEN TISCH des Deutschen Bundestags, ausgewertet werden.«
Dieser Satz gilt nicht mehr. Leider ist er nicht gelöscht worden und ich konnte das PDF-Dokument nicht korrigieren.
In einem Schreiben an die VeH-Mitlieder hat Herr Nieporte sich vorgestellt und zugleich die nötigen Schritte genannt, die Sie gehen müssen, um von ihm vertreten zu werden.
… Gern stelle ich mich den Herausforderungen! Die Vollmacht habe ich als Anlage beigefügt, wobei ich noch kurz folgende Anmerkungen machen möchte:
Ich benötige von jedem zwei VOLLMACHTEN mit jeweils zwei Unterschriften. (In der Anlage) Die eine Vollmacht bleibt im Original bei mir, die andere wird weggeschickt.
Für Harz IV-Empfänger und Grundsicherungs-Bezieher:
Bitte gehen Sie zu Ihrem Amtsgericht. Dort wenden Sie sich bitte an einen Rechtspfleger und beantragen Sie einen „Beratungshilfeschein“. Hierfür ist der Nachweis von Harz IV Einnahmen oder einem nur geringen Einkommen notwendig. [Bei einem Telefongespräch mit einer Betroffenen erfahre ich gerade, daß es sinnvoll sein könnte, auch den Mietvertrag und die Strom-/Gasrechnung dabei zu haben. Anmerkung Dierk Schäfer ]
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