"Kinderheime in der Diskussion"
Pressemitteilung und Inhaltsangabe zur 14-teiligen Sendereihe, die am 12.01.2010 im Offenen Kanal Berlin zu sehen sein wird. (Kabel in Berlin und Brandenburg, 18 - 19 Uhr unter "Top-TV Berlin, gleichzeitig Live-Stream http://www.alex-berlin.de/tv)
Kaum ein Tag vergeht, an dem nicht ein Fall von Kindesmissbrauch bekannt wird, an dem nicht über geistige und körperliche Mißhandlungen von Kindern berichtet wird und wir wollen uns als Top-TV in mehreren Sendungen - und auch als Top-Medien-Berlin - dem Thema „Kinderheim“ zuwenden.
Was in ihnen in den letzten Jahrzehnten geschehen ist, ist erschütternd. Misshandlungen sind alltäglich; die staatliche Aufsicht schaut weg, nimmt alles billigend in Kauf. Hinweise auf die unerträglichen Zustände in den Heimen werden systematisch ignoriert.
Bereits Ende 1947 stellte eine Sachverständigenkommission im Auftrage des Innenministeriums der englischen Besatzungsmacht zu Jugendfürsorgeeinrichtungen in Westfalen fest: „Unser genereller Eindruck von den Heimen in Deutschland ist, dass es diesen nicht gelingt, die fundamentalen Bedürfnisse der Kinder zu verstehen, und dies war insgesamt besonders in Westfalen der Fall, wo auf allen Ebenen ein auffälliger Mangel an Ideenreichtum in der Behandlung schwieriger Kinder besteht. …"
Dann heißt es weiter:
"In der Praxis ist klar, dass ein oder zwei Hauptprinzipien im Betrieb aller Heime akzeptiert werden:
a) dass Kinder beständig überwacht werden müssen,
b) dass ein Kind nicht fähig ist irgendeine Wahl von irgendwelcher Bedeutung ohne Anleitung zutreffen,
c) dass die Einheit im Heim immer die Gruppe und nicht das Individuum ist,
d) dass die Hauptarbeit des Heimes darin besteht, dem Kind das beizubringen, was ihm fehlt und nicht darin, seine bestehenden Fähigkeiten weiter zu entwickeln."
Was hiermit gemeint ist, wird von anderen schlicht mit den Worten benannt: „Da hat wenigstens Ordnung geherrscht. Aus denen ist dann etwas Ordentliches geworden.“
Die immer lauter werdenden Klagen über die Missstände in den Kinderheimen sprechen jedoch eine andere Sprache.
Es sind aber nicht nur ehemalige Heimkinder, die schwere Vorwürfe erheben, sondern auf die Missstände wurde auch von anderen verschiedenen Stellen aufmerksam gemacht. Es hat Parlamentsuntersuchungen gegeben; die juristische Fakultät der Universität Frankfurt [RECHTSGUTACHTEN von Prof. Dr. Erhard Denninger vom 8. Juli 1969] spricht 1969 in einem Rechtsgutachten davon, dass "in der Heimerziehung die Menschenrechte und die Grundrechte der Zöglinge systematisch missachtet wurden."
Auch für Heimkinder gilt, wie Prof. Denninger ausführte, die Wertordnung des Grundgesetzes: "Die staatliche Gemeinschaft ist verpflichtet, bedürftigen Mitbürgern zur Schaffung oder Erhaltung einer menschenwürdigen Existenz Hilfe zu leisten. Das folgt aus dem Auftrag, die Menschenwürde zu schützen (Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG) in Verbindung mit der Verpflichtung auf den Sozialstaat (Art. 20, 28 GG) sowie auf den Grundsatz der Gewährung gleicher Chancen (Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 1 GG)."
Wenn wir heute von Missständen in den Kinderheimen sprechen, dann sind diese am Anspruch des Grundgesetzes zu messen, das 1949, vor jetzt mehr als 60 Jahren, verabschiedet wurde.
Im Dschungel der staatlichen Zuständigkeiten gilt für alle staatlichen Institutionen die Verpflichtung zur Achtung und zum Schutz der Menschenwürde. Mangelnde Zuständigkeit ist kein Grund der Entschuldigung und der Untätigkeit!
Dass es die Missstände in den Heimen gegeben hat, wird heute nicht mehr bestritten. Strittig ist jedoch, in welchem Umfang sie vorlagen und welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind, Konsequenzen für die zukünftige Gestaltung der Jugendhilfe und Konsequenzen für die ehemaligen Heimkinder, die an den Folgen der unmenschlichen Behandlung bis heute leiden, aufgrund traumatischer psychischer Probleme ihr Leben nicht in den Griff bekamen, an Bildung und Ausbildung oft nicht hinreichend teilhaben konnten, nur schwer, wenn überhaupt, einen Lebenspartner fanden und eine Familie gründen konnten.
Die Heimerziehung hatte Auswirkungen auf ihr ganzes Leben; viele sind daran zerbrochen, viele haben sich am unteren Rand der Gesellschaft notdürftig durchgeschlagen, nur wenigen ist es gelungen, im Berufsleben eine geachtete Stellung zu erlangen.
Anhand von sieben Lebensläufen wollen wir versuchen, die Folgen der damaligen Heimerziehung sichtbar zu machen.
Die Erziehungspraxis in Heimen der Jugendhilfe in der Nachkriegszeit oder:
Zum Verhältnis von struktureller und personaler Gewalt in der Heimerziehung.
(Vortrag von Prof. Kappeler am 07.10.2009 in Hanover) Die Binnenorganisation der meisten Heime – vom Säuglings- bis zum Fürsorgeerziehungsheim – kann man mit Goffman als "Totale Institution" beschreiben, die ein System struktureller Gewalt ist. Dieses System drängt die in ihm Lebenden - das Personal und die Kinder und Jugendlichen - zu gewaltförmigem Handeln. Es entsteht eine Hierarchie von Stärkeren und Schwächeren, die die sozialen Beziehungen bis ins Detail regelt.
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